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Stärkung der Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung – Umsetzung der Empfehlungen von Nov. 2022
Die Ziele der UN-Agenda 2030 sind binnen knapper Frist umzusetzen. Aspekte der Nachhaltigkeit sollen seit Ende 2022 bei Rechtsetzungsvorhaben von Beginn an mitgedacht werden. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Bundeskanzleramtes (BKAmt) und des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) zur Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele. Der Erfahrungsbericht der Bundesregierung von 2023 beschreibt die neue Praxis bei der Gesetzgebung und enthält Best Practice Beispiele.
Das BMJ stellt die neue Praxis und Praxiserfahrung der Bundesregierung vor und lädt zur Diskussion ein. Diese neue Praxis kann auch als Vorbild für andere Organisationen dienen (z.B. bei der Erarbeitung von Positionspapieren, Stellungnahmen, wissenschaftlichen Studien oder Gutachten).
For one week in May, come together to share ideas, discuss solutions, and commit to new levels of citizen participation in government.